Der Bescheid von der Vereinsbehörde mit der Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit liegt vor und der Eintrag ins Vereinsregister ist durch die Vereinsbehörde erfolgt.
…die Zukunft des Gesundwerdens und Gesundbleibens
Der Bescheid von der Vereinsbehörde mit der Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit liegt vor und der Eintrag ins Vereinsregister ist durch die Vereinsbehörde erfolgt.